Das Land Baden-Württemberg hat den kontaktlosen Individualsport im Freien unter Auflagen ab 11. Mai wieder genehmigt.
Die Liste der Auflagen findet ihr im Flugbuch und wurden allen Mitgliedern per Mail mitgeteilt.
Wichtig: Jedes Mitglied trägt sich bei Ankunft und Abfahrt ins Flugbuch ein, auch wenn je nicht geflogen wird!
Dies dient der Dokumentation im Falle einer COVID-19 Infektion zum Nachvollziehen der Ansteckungskette.
Ein Minimalabstand von 2m ist unbedingt einzuhalten. Leider ist Gastfliegen aktuell nicht möglich.
Haltet Abstand und bleibt gesund!